AGB
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr.
1. Bestellung und Auftragsannahme
1.1 Sämtliche Bestellungen werden erst mit förmlicher Auftragsbestätigung oder Erteilung der Rechnung als bindend angenommen.
1.2 Allen Geschäften liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden mit Erteilung eines Auftrages, spätestens aber mit teilweiser oder voller Entgegennahme der Lieferung anerkannt. Fremde Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt.
1.3 Die Angebote der Kugler Feinkost GmbH verstehen sich freibleibend.
2. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der Kugler Feinkost GmbH.
3. Lieferart, Frachtkosten
3.1 Die Lieferung versteht sich, soweit nicht anders vereinbart, zu folgenden Bedingungen:
Zone | Frachtkosten | Frachtkostenfrei ab Bestellwert |
Raum München | 15,00 Euro | 150,00 Euro |
Bayern | 30,00 Euro | 300,00 Euro |
Deutschland | 50,00 Euro | 500,00 Euro |
3.2 Soweit die Lieferung nicht gemäß 3.1. erfolgt, trägt der Käufer das Risiko des Transportes.
3.3 Eilgut oder Expressmehrkosten gehen zu Lasten der Käufer, falls diese Versandart gewünscht ist.
3.4 Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung nach Wahl der Kugler Feinkost GmbH. Zur Rücknahme des Verpackungsmaterials ist die Kugler Feinkost GmbH nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften verpflichtet.
3.5 Transportpaletten bleiben Eigentum der Kugler Feinkost GmbH und sind Zug um Zug zurückzugeben oder zum Selbstkostenpreis zu erwerben.
3.6 Kugler Feinkost GmbH ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist vom Verkäufer schriftlich übernommen worden.
4. Lieferzeit
4.1 Kugler Feinkost GmbH ist bestrebt, die Lieferfristen einzuhalten. Die von Kugler Feinkost GmbH genannten Termine und Fristen sind jedoch unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. In jedem Fall ist die Kugler Feinkost GmbH berechtigt, die Lieferung um bis zu einem Werktag (Montag bis Freitag) zu verschieben, ohne dass der Käufer hieraus Ansprüche jedweder Art ableiten kann. Der Käufer ist rechtzeitig seitens Kugler Feinkost GmbH zu unterrichten, wenn die vorgesehene Lieferfrist nicht eingehalten werden kann. Gesetzt der Fall, die Lieferfrist wird über einen Werktag (Montag-Freitag) hinaus überschritten, kann der Käufer vorbehaltlich 4.2 vom Auftrag zurücktreten.
4.2 Bei Betriebsstörungen in Betrieb oder Lager von Kugler Feinkost GmbH oder ihrer Rohstofflieferanten durch Streik, Krieg, Wasser, Maschinenbruch, Energiemangel oder andere unvorhergesehene Ereignisse oder durch Behinderung des Verkehrs oder im Falle von die Lieferung behindernden behördlichen Maßnahmen, Verfügungen von hoher Hand oder sonstiger höherer Gewalt, wird die Lieferfrist um die Dauer der Störung beziehungsweise Behinderung verlängert.
4.3 Dauert die Störung oder Behinderung länger als drei Wochen, so ist jede der Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, der Käufer ist allerdings erst nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens drei Wochen hierzu berechtigt. Darüber hinaus Schadenersatz verlangen kann der Käufer nur, wenn die Ursache der Verzögerung nachweislich im Verantwortungsbereich von Kugler Feinkost GmbH liegt.
4.4 Kugler Feinkost GmbH und der Käufer sind verpflichtet, einander ihre Absicht, die Rechte aus 4.3 geltend zu machen, unverzüglich nach Ablauf der Frist von drei Wochen mitzuteilen.
4.5 Die Einhaltung der Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Kugler Feinkost GmbH ist berechtigt, sich von dem Vertrag zu lösen, wenn die bestellte Ware oder hierzu erforderliche Rohstoffe nicht oder nicht in ausreichendem Umfang verfügbar sind. In diesem Fall wird die Kugler Feinkost GmbH den Käufer unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit unterrichten und eine etwa bereits geleistete Gegenleistung unverzüglich erstatten.
5. Leistungsverweigerungsrecht
5.1 Befindet sich der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug, so kann die Kugler Feinkost GmbH weitere Lieferungen verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, bis der Käufer alle ihr gegenüber noch bestehenden Verpflichtungen aus demselben rechtlichen Verhältnis erfüllt hat.
5.2 Kugler Feinkost GmbH kann auch weitere Lieferungen von vorheriger Zahlung des Kaufpreises oder Sicherheitsleistung abhängig machen, ohne dass dem Käufer hieraus das Recht erwächst, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
5.2.1 begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers bestehen oder
5.2.2 nach Vertragsabschluss eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers eintritt oder bekannt wird.
6. Haftung für Mängel
6.1 Mängelrügen sind gemäß § 377 HGB unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden vom Verkäufer nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar. Dies gilt ebenso für Falschlieferungen und Mengendifferenzen, ganz gleich, ob offensichtliche Abweichungen gegeben sind oder nicht. Fristwahrend wirkt nur eine Rüge, der ein Lieferschein beigefügt ist. Voraussetzung zur Gewährleistung ist, dass der Kugler Feinkost GmbH die Möglichkeit zur sofortigen Überprüfung eingeräumt wird. Die Gewährleistung hängt davon ab, ob die gelieferte Ware ordnungsgemäß gelagert ist. Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch die wirksame Mangelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers:
6.1.1 Darüber hinaus hat der Verkäufer das Recht, bei Fehlschlagen eines Nacherfüllungsversuches einer neuerlichen Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl. Erst wenn auch diese wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
6.2 Der Käufer hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft für vergebliche Aufwendungen zu.
6.3 Beschädigte oder verdorbene Ware oder Ware, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, wird nur zurückgenommen, wenn der Mangel von der Kugler Feinkost GmbH zu vertreten ist und gemäß 6.1 rechtzeitig gerügt wurde.
7. Haftung für Pflichtverletzungen seitens Kugler Feinkost GmbH
7.1 Ungeachtet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen betroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung Folgendes:
7.1.1 Der Käufer hat dem Verkäufer zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen.
7.2 Schadenersatz wegen Verletzung einer Nebenpflicht kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung seitens Kugler Feinkost GmbH geltend machen. Der Schadenersatz statt der Leistung sowie der Verzögerungsschaden ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadenersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistungen ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadenersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht ist ausgeschlossen.
7.3 Hat der Käufer die Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich zu vertreten oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzugs des Käufers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
8. Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien
Der Verkäufer übernimmt keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie gearteten Garantien, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer geschlossen.
9. Abnahme
9.1 Soweit die Leistungen abzunehmen sind, gelten die folgenden Regelungen: Die Abnahme richtet sich primär nach den zwischen Kugler Feinkost GmbH und dem Käufer getroffenen Vereinbarungen. Sind keine Vereinbarungen getroffen worden, ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich nach der Mitteilung, dass die Ware fertiggestellt ist, diese abzunehmen.
9.2 Erfolgt eine solche Abnahme nicht, gilt die Ware mit der Übergabe an den Käufer als abgenommen, es sei denn, der Käufer widerspricht dem binnen fünf Werktagen. Hat Kugler Feinkost GmbH die Ware im Auftrag des Käufers einzulagern, gilt die Abnahme binnen fünf Tagen nach Mitteilung über die erfolgte Einlagerung an den Käufer als erfolgt, es sei denn, der Käufer widerspricht dem vorher.
10. Preise
10.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder der Vereinbarung mit dem Käufer nichts anderes ergibt, gelten die Preise der Kugler Feinkost GmbH „frei Haus“ inklusive Verpackung, sofern der Mindestbestellwert (s. 3.1) erreicht wird.
10.2 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht enthalten, sondern wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
10.3 Die Kugler Feinkost GmbH behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Liefervertrages Kostenerhöhungen oder Kostensenkungen, die nicht von der Kugler Feinkost GmbH zu vertreten sind, insbesondere aufgrund von Änderungen der Rohstoffpreise eintreten. Diese wird die Kugler Feinkost GmbH dem Käufer auf Verlangen nachweisen.
11. Zahlungsbedingungen
11.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag 7 Tage nach Rechnungsdatum rein netto in Euro auf das in der Rechnung genannte Konto fällig.
11.2 Überschreitet der Käufer das Zahlungsziel von 7 Tagen, ist die Kugler Feinkost GmbH berechtigt, von da an Zinsen laut Gesetz zu verlangen. Das Recht, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
11.3 Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen gegebenenfalls bestehender Gegenansprüche des Käufers ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.
11.4 Der Käufer ist damit einverstanden, dass er die Rechnungen und Gutschriften auch in elektronischer Form (per E-Mail und im PDF-Format) erhalten kann.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Die Kugler Feinkost GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis ihre sämtlichen bei der Lieferung bestehenden und später entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Der Käufer ist verpflichtet, der Kugler Feinkost GmbH Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen. Dem Käufer ist gestattet, die Ware im regelmäßigen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Keinesfalls darf die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes zur Sicherung an Dritte übereignet werden. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt an die Kugler Feinkost GmbH abgetreten. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderungen so lange einzubeziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Kugler Feinkost GmbH nachkommt. Der Käufer ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln und diese in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Der Käufer ist verpflichtet, die Liefergegenstände auf eigene Kosten gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr ausreichend zu versichern. Diese künftigen Rechte aus dem Versicherungsvertrag sowie etwaige Ersatzansprüche stehen der Firma Kugler Feinkost GmbH zu, zur Sicherheit tritt der Käufer diese an die Kugler Feinkost GmbH ab. Abgetreten werden auch alle Forderungen oder Ansprüche, die daraus entstehen, dass aus anderen Gründen das Eigentum der Kugler Feinkost GmbH an der gelieferten Ware untergeht. Die Kugler Feinkost GmbH behält sich die Rechte aus § 47 und 48 InsO vor.
12.2 Die Regelungen unter 12.1 gelten auch bei Lieferungen in das Ausland. Soweit das Ausland einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt, insbesondere in Form der Erweiterung gemäß 12.1 und der Verlängerung gemäß 12.1 nicht kennt, gelten die in der ausländischen Rechtsordnung anerkannten Formen des Eigentumsvorbehalts. Soweit die ausländische Rechtsordnung überhaupt keine Eigentumsvorbehalte kennt oder einzelne Bereiche des in 12.1 geregelten Eigentumsvorbehalts nicht kennt, treten an die Stelle der Regelungen von 12.1 vergleichbare Sicherungsformen der ausländischen Rechtsordnung. Soweit es für diese Sicherungsformen einer besonderen Vereinbarung bedarf, ist der Käufer verpflichtet, diese mit der Kugler Feinkost GmbH abzuschließen. Er ist gleichfalls verpflichtet, die Kugler Feinkost GmbH auf die vergleichbaren Sicherungsformen sowie auf besondere Voraussetzungen für die Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts, wie etwa eine Registrierung, so schnell, wie ihm möglich und zumutbar ist, hinzuweisen.
12.3 Gerät der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug oder wird eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bekannt, so darf er über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nicht mehr verfügen und abgetretene Forderungen nicht mehr einziehen. In diesen Fällen kann die Kugler Feinkost GmbH unbeschadet ihrer sonstigen Rechte Herausgabe ihres Eigentums verlangen. Die Rücknahme der Ware gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn die Kugler Feinkost GmbH dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
12.4 Übersteigt der Wert sämtlicher für die Kugler Feinkost GmbH bestimmten Sicherheiten nachweislich die Forderungen der Kugler Feinkost GmbH insgesamt um mehr als € 20,00, so wird die Kugler Feinkost GmbH auf Verlangen des Käufers, insoweit die Überschreitung vorliegt, Teile der Sicherung freigeben.
13. EAN-Code
Soweit Artikel mit Europäischen Artikel-Nummern (EAN) oder deren Darstellung mit EAN-Code versehen sind, gewährleistet die Kugler Feinkost GmbH nur die richtige Zuordnung der EAN. Bei Nichtlesbarkeit des EAN-Codes wird, wenn sie von der Kugler Feinkost GmbH zu vertreten ist, eine Gewährleistung nur insoweit übernommen, wie dadurch die nach dem jeweiligen Stand der Technik hinzunehmende Fehlerquote überschritten wird. Zugrunde gelegt werden die entsprechend bekannt gemachten Regelungen der Centrale für Coorganisation (CCG). Für Folgeschäden haftet die Kugler Feinkost GmbH nicht, es sei denn, dass der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit der Kugler Feinkost GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
14. Datenschutzerklärung
14.1 Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes ist Kugler Feinkost GmbH. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden zur Erfüllung des Auftrags selbst sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a), b) und c) DS-GVO. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.
14.2 Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO; Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO; Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO; Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art 18 DS-GVO; Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 DS-GVO; Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO und Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.
14.3 Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten kann zum einen für den Abschluss des Vertrages sowie die Erfüllung des Auftrags erforderlich sein. Die Nichtbereitstellung etwaiger erforderlicher personenbezogener Daten kann zur Folge haben, dass Kugler Feinkost GmbH den Auftrag nicht oder nicht wie gewünscht erfüllen kann.
15. Nebenabreden
Zu Nebenabreden sind nur durch die Kugler Feinkost GmbH legitimierte Bevollmächtigte berechtigt. Nebenabreden werden erst in Schriftform gültig.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Kugler Feinkost GmbH. Die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrecht.
17. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.